Insolvenzordnung - Neuerungen bei Meldepflichten

Durch den Ausbruch der COVID-19-Epidemie Ende 2019 in Asien und die darauffolgende weltweite Pandemie in 2020 hat sich nicht nur unser alltägliches Leben, sondern insbesondere auch unser Wirtschaftsleben bedeutend verändert. Die Republik Österreich hat neben der COVID-Kurzarbeit mit zahlreichen Förderungen, die in der Tabelle unten angeführt sind, reagiert und gegengesteuert. Darüber hinaus haben Interessenvertreter wie die WKÖ mit dem Härtefallfonds oder die aws (COFAG / Republik Österreich) mit der Investitionsprämie weitere Fördermaßnahmen ergriffen.

Sollte trotz Hilfsmaßnahmen die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens nicht mehr gewährleistet sein, so sind die gesetzlichen VertreterInnen innerhalb von 60 Tagen zur Insolvenzmeldung verpflichtet. Bei Kapitalgesellschaften ist auch bei Eintritt der Überschuldung eine Insolvenzmeldung verpflichtend. Die Meldeverpflichtung der Überschuldung wurde zwar durch COVID-19 ausgesetzt, jedoch ist diese ab 1.7.2021 wieder in Kraft. Liegt somit zum 30.6.2021 eine Überschuldung und eine negative Fortbestehensprognose vor, dann haben die gesetzlichen VertreterInnen innerhalb von 60 Tagen ein Insolvenzverfahren zu beantragen.

Nun haben die EU-Mitgliedstaaten durch die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU-RL 2019/1023 vom 20. Juni 2019) neue gesetzliche Regelungen in nationales Gesetz umzusetzen. Mit dem geplanten Inkrafttreten der Restrukturierungsverordnung (ReO) in Österreich liegen die Voraussetzung für die Insolvenzbeantragung bereits bei wahrscheinlicher Insolvenz vor:

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit gem. § 167 IO, oder

  • Eigenmittelquote von weniger als 8 % und eine fiktive Schuldentilgungsdauer von über 15 Jahren gem. § 22 (1) Z1 URG

Der betriebswirtschaftliche Grundsatz eines „ordentlichen Kaufmannes“ bekommt durch die Änderungen nun eine noch gewichtigere Bedeutung. Umso mehr wird UnternehmerInnen durch eine integrierte Unternehmensplanung empfohlen, ihre finanzielle Situation proaktiv zu verfolgen und stets im Blick zu behalten. Durch individuelle Beratung oder etwa durch das Controlling Paket der core unternehmensberatung lässt sich diese Empfehlung optimal realisieren.

Informationsstand zum 25.6.2021

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